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Kann ein einziger Orangeton unterscheidungskräftig genug sein, um den Schutz als EU-Marke zu rechtfertigen? Das Gericht der Europäischen Union hat kürzlich seine Antwort in einem Fall gegeben, der sich über Jahrzehnte erstreckt und grundlegende Fragen zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung erworbener Unterscheidungskraft aufwirft. Die Entscheidung in der Rechtssache Veuve Clicquot (T-652/22) erinnert uns nun daran, dass der Nachweis der erworbenen Unterscheidungskraft in der EU alles andere als einfach ist.

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