Marken schützen. Mehrwert schaffen. Wir sind Ihre Experten in allen Fragen des Markenrechts.
Markenrecht
Wir betreuen Portfolios von mittelständischen Unternehmen und internationalen Großkonzernen mit teilweise über 1‘000 Marken.
Von der Festlegung der Anmeldestrategie über die Prüfung der Schutzfähigkeit zur laufenden Kollisionsüberwachung – unser Team ist spezialisiert auf die Betreuung und Weiterentwicklung anspruchsvoller Marken- und Designportfolios.
Durch unser internationales Netzwerk führender Sozietäten können wir Marken und Designs in allen relevanten Jurisdiktionen anmelden und verteidigen.
Bei HARTE-BAVENDAMM denken wir strategisch, beraten überzeugend und handeln entschlossen – für den besten Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte. IP-Strategie: Mehr erfahren.
Wir verhelfen Marken zur Eintragung und schützen sie gegen Löschung in allen Verfahren vor dem DPMA und EUIPO.
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in Anmeldeverfahren, Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie Beschwerdeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht (BPatG).
Europa ist unser Spielfeld: Wir sind Experten in Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und Klagen zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg (EuG).
Dank standardisierter Prozesse und unserer langjährigen Expertise können wir auch in komplexen Amtsverfahren effizient, schnell und kostengünstig agieren.
Wir sind spezialisiert auf die konsequente und energische Vertretung in allen Markenrechtsstreitigkeiten.
Markenverletzungsverfahren sind unsere Kernkompetenz: Vor Gericht kämpfen wir für die Durchsetzung und die Verteidigung Ihrer Marken und Kennzeichen. Wir und haben schon einige Leitentscheidungen des BGH und des EuGH erstritten. Unser Ziel ist aber nicht, Rechtsgeschichte zu schreiben, sondern Ihre wirtschaftlichen Interessen effektiv zu verwirklichen.
Manchmal ist es klüger, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont.
Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.
Effektive und kostengünstige Bekämpfung von Produktfälschungen und rechtswidrigen Parallel-Importen.
Durch Anträge bei den Zollbehörden kann die Ein- und Ausfuhr von schutzrechtsverletzenden Waren bereits an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands verhindert werden. Die Waren können beschlagnahmt oder direkt vernichtet werden.
Wir verfügen über eingespielte Kontakte bei den deutschen Zollbehörden, insbesondere im Hamburger Hafen und den internationalen Messestandorten Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main und können Verfahren europaweit koordinieren.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
Geographische Herkunft oder bloße Rezeptur? Die Welt der sozialen Medien mag inzwischen neue Trends gefunden haben, doch juristisch geht das Phänomen in die nächste Runde: Das OLG Köln entschied in vier Fällen, dass „Dubai Schokolade“ (noch) als Herkunftsangabe im Sinne des Markenrechts gilt.
Kann ein einziger Orangeton unterscheidungskräftig genug sein, um den Schutz als EU-Marke zu rechtfertigen? Das Gericht der Europäischen Union hat kürzlich seine Antwort in einem Fall gegeben, der sich über Jahrzehnte erstreckt und grundlegende Fragen zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung erworbener Unterscheidungskraft aufwirft. Die Entscheidung in der Rechtssache Veuve Clicquot (T-652/22) erinnert uns nun daran, dass der Nachweis der erworbenen Unterscheidungskraft in der EU alles andere als einfach ist.
In den USA warf eine Influencerin einer anderen vor, ihre Social-Media-Ästhetik kopiert zu haben. Dieser Beitrag bespricht den entstandenen Rechtsstreit und analysiert, ob eine solche Ästhetik nach deutschem Recht urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt werden könnte.
Grenzüberschreitende Sachverhalte bergen für die Rechtsdurchsetzung einige Tücken. Besonders deutlich wird dies bei Rechtsverletzungen im Internet, die regelmäßig weltweit abrufbar sind. Hier stellen sich spannende und anspruchsvolle Fragen des internationalen Privat- und Zuständigkeitsrechts. Bisweilen übersehen wird aber eine weitere Frage, nämlich unter welchen Voraussetzungen die behauptete Rechtsverletzung einen hinreichenden Bezug zum Rechtsraum des zuständigen Gerichts aufweist, damit dieses sein materielles Recht anwendet.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.
Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.