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Design mit Recht: Das Einmaleins der Designanmeldung beim EUIPO
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Achim Baumeister

Design ist längst mehr als nur schöne Optik. Ein gut gestaltetes Design löst Emotionen aus, kommuniziert Werte und sorgt für Wiedererkennung. Im Idealfall kann es eine Marke definieren und dadurch ihren Erfolg wesentlich beeinflussen. In der heutigen Wettbewerbslandschaft ist ein effektiver Designrechtsschutz deshalb unverzichtbar. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir den Anmeldeprozess beim EUIPO und zeigen Ihnen, worauf Sie bei Ihrer Designanmeldung besonders achten sollten.

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Die Farbe Orange und erworbene Unterscheidungskraft – der lange Weg von Veuve Clicquot
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Cathérine Elkemann

Kann ein einziger Orangeton unterscheidungskräftig genug sein, um den Schutz als EU-Marke zu rechtfertigen? Das Gericht der Europäischen Union hat kürzlich seine Antwort in einem Fall gegeben, der sich über Jahrzehnte erstreckt und grundlegende Fragen zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung erworbener Unterscheidungskraft aufwirft. Die Entscheidung in der Rechtssache Veuve Clicquot (T-652/22) erinnert uns nun daran, dass der Nachweis der erworbenen Unterscheidungskraft in der EU alles andere als einfach ist.

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Fallstricke internationaler Schutzrechtsprozesse: BGH stellt Anforderungen an den Inlandsbezug bei Urheberrechtsverletzungen klar
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Michael Wittlinger

Grenzüberschreitende Sachverhalte bergen für die Rechtsdurchsetzung einige Tücken. Besonders deutlich wird dies bei Rechtsverletzungen im Internet, die regelmäßig weltweit abrufbar sind. Hier stellen sich spannende und anspruchsvolle Fragen des internationalen Privat- und Zuständigkeitsrechts. Bisweilen übersehen wird aber eine weitere Frage, nämlich unter welchen Voraussetzungen die behauptete Rechtsverletzung einen hinreichenden Bezug zum Rechtsraum des zuständigen Gerichts aufweist, damit dieses sein materielles Recht anwendet.

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Wenn weniger mehr ist – Zu Schutzfähigkeit, Schutzumfang und Wirkung einfacher Bildmarken
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Michael Goldmann

Marken dienen der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen nach ihrer Herkunft. Besonders Bildmarken haben dabei eine starke Wiedererkennbarkeit – oft genügen wenige klare Linien oder eine prägnante Form, um eine Marke sofort zu identifizieren. Doch nicht jede grafische Gestaltung ist als Marke schutzfähig. Während einfache Bildmarken wie das berühmte doppelbögige „M“ von McDonald‘s von Haus aus unterscheidungskräftig sind und leicht auch in einer abweichenden Bildgestaltung wiedererkannt werden, wird abstrakten geometrischen Grundformen die Unterscheidungskraft abgesprochen und im Falle ihrer Eintragung nur ein sehr eingeschränkter Schutzumfang zugebilligt.