Kreative schützen. Kreativ beraten. Wir sind Ihre Experten im Urheberrecht.
Urheberrecht
Kreative Leistungen verdienen Schutz. Im digitalen Zeitalter stehen Unternehmen beim Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken vor neuen Herausforderungen.
Wir helfen Ihnen gegen unlautere Nachahmungen und Verbreitungen Ihrer Werke vorzugehen und unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Leistungen.
Der Schutz des Urheberrechts hat auch Grenzen. Nutzer und Verwerter schützen wir vor unberechtigten Angriffen, wenn diese überschritten werden.
Wir verfügen über eine tiefe Branchenkenntnis und langjährige Erfahrung insbesondere in den Bereichen Möbeldesign, Mode, Musik und Software.
Profitieren Sie von Ihren schöpferischen Leistungen und verwerten Sie Ihre Werke. Komplexe Rechtsverhältnisse und diversifizierte Verwertungsketten sind unsere Spezialität.
Wir sind kreativ in der Gestaltung von Verträgen und schaffen den optimalen rechtlichen Rahmen für die urheberrechtliche Verwertung. Neue Geschäftsmodelle stellen wir auf einen sicheren rechtlichen Boden.
Unsere Welt ist digital. Wir sind es auch. Ob digitaler Content oder Verwertungsmöglichkeiten, bei uns finden Sie das technische Verständnis und die juristische Expertise, um all Ihre Vorhaben optimal umzusetzen.
In Vertragsverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern überzeugen wir durch Professionalität, strategisches Denken, Durchsetzungskraft und Kompetenz.
Die Durchsetzung von Urheberrechten erfordert ein Zusammenspiel aus Offensive und Defensive. Wir haben die richtige Taktik.
Urheberrechtsverfahren sind unsere Kernkompetenz. Dabei nutzen wir strategisch alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder Ihre Rechte zu verteidigen.
Manchmal ist es klüger, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont. Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.
Mehr Informationen zu Dispute Resolution.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
LG München I, Urt. v. 31.07.2026 – 42 O 763/25. Mit seinem zweiten Grundsatzurteil zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training verurteilt das LG München I die Betreiberin des KI-Musikgenerators Suno wegen Verletzung der Urheberrechte an sechs populären Musikwerken. Bemerkenswert: Die 42. Zivilkammer wendet erstmals in einem deutschen Urteil die US-amerikanische fair-use-Doktrin auf das KI-Training an – und verneint sie. Wir fassen die Entscheidung zusammen und ordnen sie ein.
Mit seinem Urteil vom 9. Juli 2026 (C-788/24) ist der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts Rantos im Rechtsstreit um die Online-Veröffentlichung des Tagebuchs der Anne Frank gefolgt. Im Kern ging es um die Frage, ob Geoblocking-Maßnahmen wirksame technische Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen darstellen, auch wenn sie durch VPN-Dienste umgangen werden können. Dies hat der Gerichtshof nun mit einem klaren „Ja“ beantwortet.
Der urheberrechtliche Status des weltberühmten Tagebuch der Anne Frank ist seit vielen Jahren international umstritten. Unterschiedliche Regelungen zum Leistungsschutzrecht innerhalb der EU haben einen territorialen Konflikt um den Urheberrechtsschutz im digitalen Zeitalter entfacht, der nun sogar den EuGH beschäftigt.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, jahrelange Erfahrung, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Das Urheberrecht ist unsere Kernkompetenz.
Mit Kreativität und Begeisterung vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihre schöpferischen Leistungen und helfen Ihnen bei deren Verwertung. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
In streitigen Auseinandersetzungen beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.













