Technisch am Puls der Zeit. Gedanklich einen Schritt weiter. Wir beraten Sie bei IT-Projekten sowie zu Fragen des Softwareschutzes, der Lizenzierung und des Internetrechts.
IT-Recht & Software
Wir begleiten Sie bei Ihren innovativen IT-Projekten und entwerfen und verhandeln für Sie und mit Ihnen die erforderlichen Projekt-, Entwicklungs- und Lizenzverträge.
Ihre unternehmerischen Interessen stehen bei uns im Fokus. Wir verstehen die technischen Hintergründe und kennen die rechtlichen Möglichkeiten. Neue Geschäftsmodelle stellen wir auf einen sicheren rechtlichen Boden.
In Vertragsverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern überzeugen wir durch Professionalität, strategisches Denken, Durchsetzungskraft und Kompetenz.
Neue technische Entwicklungen beobachten wir genau und ordnen sie rechtlich ein. Gesetzesvorhaben haben wir im Blick. Die Zukunft ist jetzt.
Unternehmen stehen bei der Nutzung von KI und dem Internet der Dinge vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen. Mit technischem Verständnis, wirtschaftlichem Denken und fundiertem juristischen Wissen lotsen wir Sie sicher auch durch wenig erforschte Gebiete des IT-Rechts.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
On 17 September 2026, the First Board of Appeal of the EUIPO issued an interlocutory decision in KIRA (fig.) / QIRA (R-1989/2025-1) referring the case to the Grand Board of Appeal. At stake are two deceptively simple questions with potentially very large consequences: (1) is the term "software" clear and precise enough to serve as the basis for trade mark protection at all and (2), if so, is software similar to motor vehicles?
OLG Bamberg, Endurteil vom 29. Juli 2026 – 3 UKl 13/25 e | Der 3. Zivilsenat des OLG Bamberg schreibt seine Rechtsprechung zum Digital Services Act fort. Erstmals konkretisiert er, wie weit Anbieter die Gewichtung der Parameter ihrer Empfehlungssysteme offenlegen müssen; zugleich untersagt er die Login-Pflicht für Meldungen rechtswidriger Inhalte. Wir fassen die Entscheidung zusammen und geben Hinweise für die Praxis.
LG München I, Urt. v. 31.07.2026 – 42 O 763/25. Mit seinem zweiten Grundsatzurteil zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training verurteilt das LG München I die Betreiberin des KI-Musikgenerators Suno wegen Verletzung der Urheberrechte an sechs populären Musikwerken. Bemerkenswert: Die 42. Zivilkammer wendet erstmals in einem deutschen Urteil die US-amerikanische fair-use-Doktrin auf das KI-Training an – und verneint sie. Wir fassen die Entscheidung zusammen und ordnen sie ein.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, wichtige Fachpublikationen, große Erfahrung: Das Softwarevertriebsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen.
Mit technischem Sachverstand und juristischem Weitblick stehen wir an Ihrer Seite. Wir schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen und sichern Ihre unternehmerischen Ziele rechtlich ab. Komplexe Hintergründe sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen und in schwierigen Verhandlungssituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.













