Technisch am Puls der Zeit. Gedanklich einen Schritt weiter. Wir beraten Sie bei IT-Projekten sowie zu Fragen des Softwareschutzes, der Lizenzierung und des Internetrechts.
IT-Recht & Software
Wir begleiten Sie bei Ihren innovativen IT-Projekten und entwerfen und verhandeln für Sie und mit Ihnen die erforderlichen Projekt-, Entwicklungs- und Lizenzverträge.
Ihre unternehmerischen Interessen stehen bei uns im Fokus. Wir verstehen die technischen Hintergründe und kennen die rechtlichen Möglichkeiten. Neue Geschäftsmodelle stellen wir auf einen sicheren rechtlichen Boden.
In Vertragsverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern überzeugen wir durch Professionalität, strategisches Denken, Durchsetzungskraft und Kompetenz.
Neue technische Entwicklungen beobachten wir genau und ordnen sie rechtlich ein. Gesetzesvorhaben haben wir im Blick. Die Zukunft ist jetzt.
Unternehmen stehen bei der Nutzung von KI und dem Internet der Dinge vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen. Mit technischem Verständnis, wirtschaftlichem Denken und fundiertem juristischen Wissen lotsen wir Sie sicher auch durch wenig erforschte Gebiete des IT-Rechts.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
LG München I, Urt. v. 31.07.2026 – 42 O 763/25. Mit seinem zweiten Grundsatzurteil zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training verurteilt das LG München I die Betreiberin des KI-Musikgenerators Suno wegen Verletzung der Urheberrechte an sechs populären Musikwerken. Bemerkenswert: Die 42. Zivilkammer wendet erstmals in einem deutschen Urteil die US-amerikanische fair-use-Doktrin auf das KI-Training an – und verneint sie. Wir fassen die Entscheidung zusammen und ordnen sie ein.
Zum Urteil des Hanseatischen OLG vom 10. Dezember 2025 (Az. 5 U 104/24). Wir fassen die umfangreiche Entscheidung für Sie zusammen, ordnen sie ein und geben einen Ausblick auf das weitere Verfahren.
Fast auf den Tag genau ein Jahr nach Erhebung ihrer Klage gegen OpenAI hat die GEMA vor dem LG München I einen großen Erfolg gegen das US-amerikanische KI-Unternehmen erzielt: Das Gericht verurteilte OpenAI zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Der Einsatz von Cheat- oder Modifikationssoftware ist in der Welt der Videospiele seit jeher umstritten. Während viele Spieler darin eine Möglichkeit sehen, Spiele einfacher oder spannender zu gestalten, sehen Entwickler und Hersteller in solchen Eingriffen häufig eine Bedrohung ihrer Rechte und der Integrität ihrer Produkte. In einem Rechtsstreit zwischen Sony und der britischen Firma Datel über die Verwendung der Cheat-Software „Action Replay“, die es den Nutzern ermöglichte, den Spielverlauf zu verändern, um sich eigentlich nicht vorgesehene Vorteile zu verschaffen, musste sich der EuGH mit der urheberrechtlichen Komponente dieser Thematik auseinandersetzen. Wie der Fall entschieden wurde und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Softwareentwicklung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, wichtige Fachpublikationen, große Erfahrung: Das Softwarevertriebsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen.
Mit technischem Sachverstand und juristischem Weitblick stehen wir an Ihrer Seite. Wir schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen und sichern Ihre unternehmerischen Ziele rechtlich ab. Komplexe Hintergründe sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen und in schwierigen Verhandlungssituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.













