Für innovative Unternehmen in Deutschland und weltweit: HARTE-BAVENDAMM ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht.
In Hamburg zuhause, grenzenlos engagiert
In unserem Büro in der Hafencity arbeiten wir mit Sicht auf die weite Welt und behalten das große Ganze im Blick, denn ebenso wie wirtschaftliche Tätigkeiten global expandieren, enden auch rechtliche Angelegenheiten nicht an Landesgrenzen.
The European Union has implemented significant reforms to the Court of Justice of the European Union (CJEU). The changes, which took effect on September 1, 2024, are designed to improve the efficiency of the court system and increase transparency in its operations.
Das Zuständigkeitsrecht bietet gerade im Schnittbereich von vertraglichen und deliktischen Ansprüchen einige Fallstricke, die in der Praxis oftmals unterschätzt werden. In diesem Beitrag besprechen wir eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das über die Klage eines Journalisten zu entscheiden hatte, der erfolglos gegen die Sperre seines Accounts auf einer Internetplattform vorging und sich dabei auf einen Verstoß gegen Lauterkeitsrecht stützte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 8. Mai 2024, Az. 6 U 198/23).
Sogenannte Wiederholungsmarken, die häufig zu dem Zwecke angemeldet werden, die gesetzliche Verpflichtung zur ernsthaften Benutzung der Marke zu umgehen und somit weitere Benutzungsschonfristen für die neu angemeldeten Marken in Anspruch zu nehmen, mögen attraktiv erscheinen, um insbesondere Kosten zu reduzieren. Sie bergen jedoch – zumindest nach EU-Recht – auch das Risiko, dass ihre Anmeldung als bösgläubig eingestuft und die Marke in der Folge gegebenenfalls für nichtig erklärt wird. Der Rechtsbegriff der Bösgläubigkeit ist nicht gesetzlich definiert, sondern wird durch die jeweilige Rechtsprechung geprägt. Die „Monopoly“-Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hat insoweit relevante Grundsätze entwickelt und bietet wichtige strategische Wegweiser. Auch die jüngsten Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Bezug auf die Unionsmarken des berühmten Künstlers Banksy, welche eines seiner bekanntesten Kunstwerke, den ‚Flower Thrower‘ (dt. Blumenwerfer), wiedergeben, verdeutlichen, wie wichtig es ist, Markenanmeldungen auf eine durchdachte Strategie zu stützen. Im Folgenden werden wir diese Fälle näher beleuchten, um mögliche Risiken von Wiederholungsmarken zu veranschaulichen und anschließend Ratschläge für risikominimierende Strategien zu geben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Rechtsstreit um eine Werbeanzeige des deutschen Süßwarenunternehmens Katjes entschieden. Dabei ging es um wettbewerbsrechtliche Fragen bei der Nutzung der Angabe der Klimaneutralität der Produktion der Katjes-Produkte.
Von der Entstehung einer Geschäftsidee über die Entwicklung bis zur Vermarktung: Wir beraten strategisch im IP-Recht, bei der Sicherung und Durchsetzung von Schutzrechten sowie beim Abschluss von Entwicklungs-, Lizenz- und Vertriebsverträgen.
Auszeichnungen
In zahlreichen Rankings wird HARTE-BAVENDAMM seit Jahren als eine der führenden Kanzleien im Marken- und Wettbewerbsrecht in Deutschland genannt, unter anderem bei Chambers, WTR 1000, The Legal 500, IP Stars und im JUVE Handbuch. Das Handelsblatt / Best Lawyers hat uns als Kanzlei des Jahres 2021 für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.