Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Markenanmeldung
Eine Markenanmeldung ist jedoch nicht nur ein bloßer Formalakt. Oftmals werden die rechtlichen Anforderungen und Risiken unterschätzt, die mit einer Markenanmeldung verbunden sind. Wer hier planlos vorgeht, riskiert Beanstandungen, eine Schutzrechtsversagung, Widersprüche oder einen Schutzumfang, der später nicht ausreicht.
Erfolgreich ist eine Markenanmeldung nicht allein dann, wenn sie eingetragen wird, sondern wenn der Schutz langfristig hält, strategisch sinnvoll und rechtlich belastbar ist.
Um dies zu erreichen, sollten folgende Punkte beachtet werden:
1. Die richtige Markenidee
Nicht jedes Zeichen ist als Marke geeignet.
Beschreibende Begriffe oder allgemein gebräuchliche Bezeichnungen besitzen regelmäßig keine ausreichende Unterscheidungskraft. Zudem sollte vermieden werden, Zeichen zu wählen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Auch die Darstellung von Staatswappen, Staatsflaggen oder anderen Hoheitszeichen ist zu vermeiden. Andernfalls droht die Ablehnung der Marke aufgrund entgegenstehender absoluter Schutzhindernisse (vgl. § 8 MarkenG; Art. 7 UMV).
Bereits bei der Entwicklung der Marke sollte daher geprüft werden, ob sie rechtlich schutzfähig ist.
2. Sorgfältige Markenrecherche
Um das Risiko von späteren Konflikten zu minimieren, empfiehlt es sich, im Vorfeld eine sorgfältige Markenrecherche durchführen zu lassen.
Zwar prüfen einige Markenämter – etwa das DPMA oder das EUIPO – nach Eingang der Anmeldung nicht automatisch, ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen. Allerdings können der Anmeldung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens (vor Ablauf der Widerspruchsfrist) oder eines Löschungsverfahrens (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) ältere identische oder ähnliche Marken entgegengehalten werden. Dies kann zur vollständigen oder teilweisen Schutzrechtsversagung aus relativen Gründen führen (vgl. § 9 MarkenG; Art. 8 UMV).
Darüber hinaus kann der Inhaber einer älteren Marke die tatsächliche Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens untersagen – und im Ernstfall gerichtlich durchsetzen lassen.
Schließlich kann es sinnvoll sein, in Deutschland eine Handelsregister-Recherche nach älteren, identischen oder ähnlichen Unternehmenskennzeichen durchführen zu lassen. Denn auch diese könnten eine erfolgreiche Markenanmeldung behindern.
Im Grundsatz gilt daher: Eine professionelle Recherche hilft, potenzielle „Show-Stopper“ und Risiken frühzeitig zu erkennen und kostspielige Konflikte oder ein späteres Rebranding zu vermeiden.
3. Präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Marken werden in Deutschland und der EU nicht „allgemein“, sondern für bestimmte Waren- und Dienstleistungen geschützt. Dabei kommt die sogenannte Nizza-Klassifikation zum Einsatz: Ein international standardisiertes System, das Waren und Dienstleistungen in insgesamt 45 Klassen unterteilt (Klassen 1-34 für Waren, 35-45 für Dienstleistungen).
Die Wahl der richtigen Waren- und Dienstleistungen bzw. Klassen ist für den Erfolg der Marke entscheidend. Dabei sollte nicht nur die aktuelle Geschäftstätigkeit, sondern auch die zukünftige strategische Ausrichtung berücksichtigt werden.
Eine falsche oder zu enge Klassenauswahl kann dazu führen, dass die Marke in genau den Bereichen ungeschützt bleibt, in denen Schutz benötigt wird. Es besteht die Gefahr von Schutzlücken, die Wettbewerber gegebenenfalls zu ihrem Vorteil nutzen könnten. Gleichzeitig verursacht eine unnötig breite Anmeldung, insbesondere in Klassen, die für den Anmelder nicht relevant sind, vermeidbare Kosten.
Die Erstellung eines maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist folglich eine anspruchsvolle Herausforderung, bei dem die Unterstützung eines Experten von Vorteil sein kann, um den Markenschutz gezielt und effizient abzusichern.
4. Rechtssichere Anmeldung
Die formale Anmeldung beim Markenamt erfordert klare Angaben zur Marke, zum Anmelder sowie ein korrekt formuliertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anmeldeanforderungen je nach Land und Markenform variieren.
In jedem Fall muss der Schutzgegenstand der Marke eindeutig bestimmbar sein (vgl. § 8 Abs. 1 MarkenG; Art. 4 lit. b) UMV). Dies kann insbesondere bei den nicht traditionellen Markenformen (wie etwa Hörmarken; Bewegungsmarken oder dreidimensionale Marken) den Anmelder vor eine besondere Herausforderung stellen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine nachträgliche Änderung der Anmeldung grundsätzlich nicht möglich ist. Grafische Gestaltung, Worte, Farben oder ähnliche Elemente können nach Eingang des Antrags beim DPMA oder EUIPO nicht mehr geändert werden. Lediglich die bisher getroffene Auswahl der Waren- und Dienstleistungen kann noch reduziert werden; eine Erweiterung ist hingegen ausgeschlossen.
Somit können bereits kleine Ungenauigkeiten den Schutzumfang der Marke erheblich beeinträchtigen oder zu Beanstandungen führen.
5. Aktiver Markenschutz nach Eintragung
Mit der Eintragung der Marke ist die Arbeit noch nicht getan.
Eine Marke entfaltet ihren Wert nur dann nachhaltig, wenn sie tatsächlich genutzt, regelmäßig überwacht und bei Bedarf konsequent verteidigt wird. Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist (in Deutschland und der EU jeweils fünf Jahre nach der Eintragung) droht bei Antragstellung durch einen Dritten ohne fortlaufende Nutzung der Verlust des Schutzes, etwa durch einen (teilweisen) Verfall wegen Nichtbenutzung.
Zudem empfiehlt es sich, den Markt und neue Markenanmeldungen kontinuierlich zu überwachen bzw. überwachen zu lassen, um frühzeitig gegen identische oder ähnliche Zeichen vorgehen zu können. Unterbleibt eine rechtzeitige Reaktion, können sich Rechtspositionen Dritter verfestigen und den eigenen Markenschutz nachhaltig schwächen.
Eine aktive Markenüberwachung und -durchsetzung ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer langfristigen und werthaltigen Markenstrategie.
6. Gut beraten ist besser geschützt
Eine Markenanmeldung mag auf den ersten Blick unkompliziert wirken, erweist sich in der Praxis jedoch häufig als rechtlich anspruchsvoll. Der Teufel steckt hier im Detail.
Bereits vor dem Ausfüllen des Anmeldeformulars wird der Grundstein für einen nachhaltigen Markenschutz gelegt. Oft treten Schwachstellen oder Unstimmigkeiten erst im Konfliktfall zutage, also genau dann, wenn Korrekturen mit erheblichem Aufwand verbunden oder gar nicht mehr möglich sind.
Als Spezialisten im Markenrecht unterstützen wir Sie gern dabei,
- Ihre Marke rechtlich sinnvoll und zukunftssicher zu gestalten,
- Risiken durch fundierte Recherchen realistisch einzuschätzen,
- den optimalen Schutzumfang festzulegen,
- und Ihre Markenanmeldung rechtssicher umzusetzen.
So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Marke nicht nur eingetragen wird, sondern auch den Schutz bietet, den Ihr Unternehmen wirklich braucht. Sprechen Sie uns gerne an.
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