Anwaltskanzlei für IP-Strategie

Optimierung Ihres IP-Portfolios

Wir maximieren den Wert und den Schutz des geistigen Eigentums und sichern Wettbewerbsvorteile langfristig.

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Nach einer Bedarfs- und Zielanalyse bewerten wir gemeinsam mit Ihnen die Bedeutung Ihrer Schutzrechte und ordnen sie nach ihrer strategischen Relevanz. Wir identifizieren potentielle Lücken oder Schwachstellen durch eine umfassende Risikobewertung. Und wir erkennen, welche Registerrechte Sie auf Dauer mehr kosten, als sie Ihnen bringen. Ziel ist nicht ein theoretisches Maximum an Schutz, sondern ein praktisches Optimum.

Besonderheiten ausländischer Absatzmärkte

Eine wirksame IP-Strategie erfordert eine globale Betrachtung. Bei uns sind Sie auch international in guten Händen.

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Wir berücksichtigen bei der Portfolio-Analyse die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten Ihrer ausländischen Absatzmärkte. Dabei greifen wir auf ein internationales Netzwerk bewährter und erfahrener Korrespondenzanwälte zurück.

Lizenzverträge

Wir beraten Sie strategisch zu allen Fragen der Lizenzierung Ihrer Schutzrechte.

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Wir helfen Ihnen dabei, Lizenzen an Dritte zu vergeben, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen und die Benutzung ihrer Schutzrechte abzusichern. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Einlizenzierung von Schutzrechten. Wir sorgen dafür, dass Lizenzverträge klar und rechtlich solide ausgearbeitet sind.

Zum Thema: Aus unserem IP-Blog

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Das Super-Sportjahr 2024 – auf die Plätze, fertig, „ambush“!
von
Ruven Appelkamp

Das Jahr 2024 bietet nicht nur einen zusätzlichen Tag im Februar, sondern vor allem eins: Sport, Sport und noch mehr Sport. Mit der Handball- sowie der Fußball-Europameisterschaft der Herren finden dieses Jahr gleich zwei sportliche Mega-Events in Deutschland statt. Dazu kommt etwa die Handball-Europameisterschaft der Frauen, die unter anderem bei unseren Nachbarn in der Schweiz und in Österreich stattfindet, und natürlich die Olympischen Sommerspiele in Paris. Wie immer stehen zahlreiche Unternehmen in den Startlöchern, um von der Sogwirkung, die von derartigen Großveranstaltungen ausgeht, zu profitieren. Anlass genug für uns zu beleuchten, was Sie bei eventbezogenen Werbemaßnahmen beachten müssen und welche Hürden es beim sogenannten „Ambush“-Marketing zu nehmen gilt. Wir danken an dieser Stelle Frida Felixmüller, Referendarin in der Anwaltsstation, für Ihre großartige Unterstützung zu diesem Beitrag!

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Glück oder LieBee – Kein Ideenschutz für die Verwendung eines Emotionsschlagworts als Produktnamen
von
Janna Thomsen

Der Streit zwischen der „Glück“-Konfitüre und dem „LieBee“-Honig hat es in dritter Instanz nun bis zum BGH geschafft. Seit 2019 streiten ihre Hersteller darum, ob die „LieBee“-Honiggläser eine unlautere Nachahmung der „Glück“-Marmeladengläser sind. Das LG und das OLG Hamburg hatten dies in den Vorinstanzen jeweils bejaht. Die Urteilsbegründung des OLG Hamburg trägt nicht, urteilte nun der BGH (Urt. v. 7. Dezember 2023, Az. I ZR 126/22). Das bloße Konzept, ein „Emotionsschlagwort“ als Produktnamen zu verwenden, könne die wettbewerbliche Eigenart nicht begründen. Die Übernahme dieses Konzepts sei auch nicht geeignet, zu einer Nachahmung und Herkunftstäuschung zu führen. Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende. Das OLG Hamburg muss nun – unter Berücksichtigung der Hinweise des BGH – erneut entscheiden.

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Die Benutzung von (Luxus-) Marken durch Wiederverkäufer – Eine rechtliche Einordnung am Beispiel des Falles Chanel vs. What Goes Around Comes Around
von
Michael Wittlinger

In New York geht ein bereits seit 2018 anhängiger Rechtsstreit zwischen dem Luxusunternehmen Chanel und dem Wiederverkäufer What Goes Around Comes Around (WGACA) in die nächste Runde. Dabei geht es um typische Fragen, die auch hierzulande immer wieder in Auseinandersetzungen zwischen den Inhabern von (Luxus-) Marken und gewerblichen Wiederverkäufern aufkommen. Anlass genug für uns, die Grenzen des Zulässigen nach deutschem und europäischem Markenrecht zu beleuchten.

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Marken­verletzungen im Metaverse: Gerichtliche Zuständigkeit
von
Michael Wittlinger

In der sich dynamisch entwickelnden digitalen Umgebung des Metaverse gewinnt der Markenschutz an Bedeutung und nimmt zugleich neue Dimensionen an. Wir beleuchten, wie die buchstäblich grenzenlose Welt des Metaverse die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit vor neue Herausforderungen stellt und wie Sie diese zum Schutz Ihrer Marke meistern können.

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Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.

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Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.

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