Konsequent kämpfen. Brücken bauen. Wir sind Ihre Experten in streitigen Verfahren und Alternativer Streitbeilegung.
Dispute Resolution
Wir sind spezialisiert auf die konsequente und energische Prozessvertretung in allen Rechtsgebieten, die wir mit Leidenschaft betreuen.
Ob im UWG oder im Marken-, Design- und Urheberrecht, ob im Geheimnisschutz oder im Vertriebsrecht: Streitige Verfahren sind unsere Kernkompetenz. Vor Gericht kämpfen wir als erfahrene Prozessexperten leidenschaftlich und entschlossen für die Durchsetzung und die Verteidigung Ihrer Interessen.
Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.
Wir sind Experten für Alternative Streitbeilegung von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bis hin zu Schiedsverfahren.
Manchmal ist es klüger, einen Konflikt frühzeitig außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont.
Henning Harte-Bavendamm verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung in Schiedsverfahren, sowohl als Parteivertreter wie als Schiedsrichter.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
Auch das EuG erteilt der OpenAI Foundation eine Absage: Kein unionsmarkenrechtlicher Schutz für die Wortmarke „OPENAI“ – zumindest vorerst.
LG München I, Urt. v. 31.07.2026 – 42 O 763/25. Mit seinem zweiten Grundsatzurteil zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training verurteilt das LG München I die Betreiberin des KI-Musikgenerators Suno wegen Verletzung der Urheberrechte an sechs populären Musikwerken. Bemerkenswert: Die 42. Zivilkammer wendet erstmals in einem deutschen Urteil die US-amerikanische fair-use-Doktrin auf das KI-Training an – und verneint sie. Wir fassen die Entscheidung zusammen und ordnen sie ein.
Mit seinem Urteil vom 9. Juli 2026 (C-788/24) ist der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts Rantos im Rechtsstreit um die Online-Veröffentlichung des Tagebuchs der Anne Frank gefolgt. Im Kern ging es um die Frage, ob Geoblocking-Maßnahmen wirksame technische Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen darstellen, auch wenn sie durch VPN-Dienste umgangen werden können. Dies hat der Gerichtshof nun mit einem klaren „Ja“ beantwortet.
Die am 3. Juni 2026 verkündete Entscheidung „Rückkehrpflicht VI“ (I ZR 123/25) ist – wie der Entscheidungsname besagt – die bereits sechste Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH zur sog. Rückkehrpflicht für Mietwagen. Nach der Urteilsverkündung wurde allenthalben berichtet, der BGH habe den Fortbestand einer der kontroversesten Vorschriften des Personenbeförderungsrechts bestätigt. Inzwischen hat sich der Rauch etwas gelegt und es wird deutlich, dass diese Lesart viel zu kurz greift. Aus den Gründen der Entscheidung folgt nämlich, dass die Beibehaltung der Rückkehrpflicht gegen das Unionsrecht verstößt, wenn man ihre tradierte Zielsetzung und Rechtfertigung zugrunde legt.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.
Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.













