Konsequent kämpfen. Brücken bauen. Wir sind Ihre Experten in streitigen Verfahren und Alternativer Streitbeilegung.
Dispute Resolution
Wir sind spezialisiert auf die konsequente und energische Prozessvertretung in allen Rechtsgebieten, die wir mit Leidenschaft betreuen.
Ob im UWG oder im Marken-, Design- und Urheberrecht, ob im Geheimnisschutz oder im Vertriebsrecht: Streitige Verfahren sind unsere Kernkompetenz. Vor Gericht kämpfen wir als erfahrene Prozessexperten leidenschaftlich und entschlossen für die Durchsetzung und die Verteidigung Ihrer Interessen.
Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.
Wir sind Experten für Alternative Streitbeilegung von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bis hin zu Schiedsverfahren.
Manchmal ist es klüger, einen Konflikt frühzeitig außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont.
Henning Harte-Bavendamm verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung in Schiedsverfahren, sowohl als Parteivertreter wie als Schiedsrichter.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
Die Frage, wie sich Unternehmen dagegen wehren können, dass ihre Marken ohne Zustimmung als Blickfang für politische Botschaften eingesetzt werden, habe ich 2019 in einem Beitrag für die Festschrift für Paul Ströbele untersucht.
OLG Bamberg, Endurteil vom 29. Juli 2026 – 3 UKl 13/25 e | Der 3. Zivilsenat des OLG Bamberg schreibt seine Rechtsprechung zum Digital Services Act fort. Erstmals konkretisiert er, wie weit Anbieter die Gewichtung der Parameter ihrer Empfehlungssysteme offenlegen müssen; zugleich untersagt er die Login-Pflicht für Meldungen rechtswidriger Inhalte. Wir fassen die Entscheidung zusammen und geben Hinweise für die Praxis.
Auch das EuG erteilt der OpenAI Foundation eine Absage: Kein unionsmarkenrechtlicher Schutz für die Wortmarke „OPENAI“ – zumindest vorerst.
LG München I, Urt. v. 31.07.2026 – 42 O 763/25. Mit seinem zweiten Grundsatzurteil zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training verurteilt das LG München I die Betreiberin des KI-Musikgenerators Suno wegen Verletzung der Urheberrechte an sechs populären Musikwerken. Bemerkenswert: Die 42. Zivilkammer wendet erstmals in einem deutschen Urteil die US-amerikanische fair-use-Doktrin auf das KI-Training an – und verneint sie. Wir fassen die Entscheidung zusammen und ordnen sie ein.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.
Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.













