Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern oder Wettbewerbern lassen sich nicht immer vermeiden. Wir beraten unsere Mandanten schon im Vorfeld möglicher Konflikte und sind darauf bedacht, typischen Risiken durch besonders umsichtige Vertragsgestaltung und durch sorgfältigste Aufbereitung des relevanten Sachverhalts vorzubeugen. Auch durch Vereinbarungen über das anwendbare Recht und die Zuständigkeit bestimmter Gerichte oder Schiedsgerichte kann die Ausgangsbasis für unsere Mandanten verbessert werden.
Prozesse führen für die involvierten Unternehmen nicht nur zu einem finanziellen Risiko; sie können auch deren Ruf und das Vertrauen bei Kunden gefährden. Unsere Beratung hat deshalb stets die Möglichkeit einer gütlichen Einigung im Blick; gleichzeitig berücksichtigen wir, wie sich gerichtliche Auseinandersetzungen in der Unternehmenskommunikation nutzen lassen.
Besondere Schwerpunkte unserer Litigation-Praxis liegen zum einen auf Eil- und Klageverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts. Zum anderen sind Produkthaftungsverfahren und Schadenersatzklagen als Folge von Kartellverstößen hervorzuheben.
So haben wir unter anderem Anbieter von Medizinprodukten, Zigarettenhersteller und Maschinenbau-Unternehmen erfolgreich in umfangreichen Prozessen über Produkthaftungsansprüche vertreten. Solche Verfahren sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass Haftungsansprüche parallel von einer großen Zahl von Klägern geltend gemacht werden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der effizienten Durchführung solcher Massenklagen; dabei nutzen wir auch internet-basierte Datenbanken, die einen reibungslosen Informationsaustausch ermöglichen.
Schadenersatzklagen als Folge von Kartellverstößen können für die Beklagten erhebliche finanzielle Risiken zur Folge haben; häufig steht eine gesamtschuldnerische Haftung im Raum. Kläger versuchen oft, eine große Zahl angeblicher Ansprüche zu bündeln, um das Prozessrisiko für die Beklagte zu erhöhen. Dabei ergeben sich komplexe Fragen zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte und zum anwendbaren Recht. Unsere Erfahrung in solchen Verfahren beruht auf unserer Prozesspraxis vor deutschen Gerichten und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Entstehung eines etwaigen Schadens und dessen Höhe kann ohne den Sachverstand von Ökonomen meist nicht beurteilt werden; wir arbeiten dazu seit vielen Jahren mit anerkannten Experten zusammen.