Mit den neuen Geschäftsmodellen der Medienunternehmen hat sich auch das Medienrecht nachhaltig fortentwickelt. Die Digitalisierung der Medien hat zu völlig neuen Fragestellungen deutschen und europäischen Rechts geführt.
Wir beraten Verlage und Sender, aber auch die von der Berichterstattung betroffenen Unternehmen zu Fragen des Äußerungsrechts und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte. In Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg haben wir für Verlags-Mandanten Urteile erstritten, die die Pressefreiheit gestärkt und zu einer wesentlichen Änderung der deutschen Rechtsprechung geführt haben. Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Praxis sind das Recht der Online-Medien und die damit einhergehenden Fragen des Search-Engine-Marketing, der digitalen Verwertung geschützter Werke, des Branded-Entertainment, der Must-Carry-Regelungen im Rundfunkrecht und des Rechtes der Telemedien, des Jugend- und Datenschutzes.
Fast alle Vorschriften des nationalen Rechts beruhen in diesem Bereich auf Europäischen Richtlinien; in zahlreichen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg haben wir im Sinne unserer Mandanten eine interessengerechte Auslegung des Unionsrechts erwirkt.