Anwaltskanzlei für Markenrecht

Effektives Portfoliomanagement

Wir betreuen Portfolios von mittelständischen Unternehmen und internationalen Großkonzernen mit teilweise über 1‘000 Marken.

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Von der Festlegung der Anmeldestrategie über die Prüfung der Schutzfähigkeit zur laufenden Kollisionsüberwachung – unser Team ist spezialisiert auf die Betreuung und Weiterentwicklung anspruchsvoller Marken- und Designportfolios.

Durch unser internationales Netzwerk führender Sozietäten können wir Marken und Designs in allen relevanten Jurisdiktionen anmelden und verteidigen.

Bei HARTE-BAVENDAMM denken wir strategisch, beraten überzeugend und handeln entschlossen – für den besten Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte. IP-Strategie: Mehr erfahren.

Amtsverfahren

Wir verhelfen Marken zur Eintragung und schützen sie gegen Löschung in allen Verfahren vor dem DPMA und EUIPO.

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Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in Anmeldeverfahren, Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie Beschwerdeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht (BPatG).

Europa ist unser Spielfeld: Wir sind Experten in Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und Klagen zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg (EuG).

Dank standardisierter Prozesse und unserer langjährigen Expertise können wir auch in komplexen Amtsverfahren effizient, schnell und kostengünstig agieren.

Markenrechtsstreitigkeiten (Dispute Resolution)

Wir sind spezialisiert auf die konsequente und energische Vertretung in allen Markenrechtsstreitigkeiten.

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Markenverletzungsverfahren sind unsere Kernkompetenz: Vor Gericht kämpfen wir für die Durchsetzung und die Verteidigung Ihrer Marken und Kennzeichen. Wir und haben schon einige Leitentscheidungen des BGH und des EuGH erstritten. Unser Ziel ist aber nicht, Rechtsgeschichte zu schreiben, sondern Ihre wirtschaftlichen Interessen effektiv zu verwirklichen.

Manchmal ist es klüger, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont.

Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.

Dispute Resolution: Mehr erfahren.

Zollverfahren und Grenzbeschlagnahme

Effektive und kostengünstige Bekämpfung von Produktfälschungen und rechtswidrigen Parallel-Importen.

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Durch Anträge bei den Zollbehörden kann die Ein- und Ausfuhr von schutzrechtsverletzenden Waren bereits an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands verhindert werden. Die Waren können beschlagnahmt oder direkt vernichtet werden.

Wir verfügen über eingespielte Kontakte bei den deutschen Zollbehörden, insbesondere im Hamburger Hafen und den internationalen Messestandorten Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main und können Verfahren europaweit koordinieren.

Zum Thema: Aus unserem IP-Blog

News
News
Neue EuG-Entscheidung zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung
von
Caroline Trenner

Markeninhaber werden in streitigen Auseinandersetzungen vor den Markenämtern oder Gerichten regelmäßig mit der Frage der rechtserhaltenden Benutzung konfrontiert. Nach Ablauf der 5-jährigen Benutzungsschonfrist können nicht benutze Marken auf Antrag für verfallen und folglich aus dem Register gelöscht, oder im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Denn im Grundsatz gilt: Wer eine Marke eintragen lässt, muss sie auch für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzen. Umso wichtiger ist es, dass Markeninhaber, deren Marke sich außerhalb der Benutzungsschonfrist befindet, die ernsthafte Benutzung ihrer Marke nachweisen können.

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Das Super-Sportjahr 2024 – auf die Plätze, fertig, „ambush“!
von
Ruven Appelkamp

Das Jahr 2024 bietet nicht nur einen zusätzlichen Tag im Februar, sondern vor allem eins: Sport, Sport und noch mehr Sport. Mit der Handball- sowie der Fußball-Europameisterschaft der Herren finden dieses Jahr gleich zwei sportliche Mega-Events in Deutschland statt. Dazu kommt etwa die Handball-Europameisterschaft der Frauen, die unter anderem bei unseren Nachbarn in der Schweiz und in Österreich stattfindet, und natürlich die Olympischen Sommerspiele in Paris. Wie immer stehen zahlreiche Unternehmen in den Startlöchern, um von der Sogwirkung, die von derartigen Großveranstaltungen ausgeht, zu profitieren. Anlass genug für uns zu beleuchten, was Sie bei eventbezogenen Werbemaßnahmen beachten müssen und welche Hürden es beim sogenannten „Ambush“-Marketing zu nehmen gilt. Wir danken an dieser Stelle Frida Felixmüller, Referendarin in der Anwaltsstation, für Ihre großartige Unterstützung zu diesem Beitrag!

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Modellbezeichnung oder Marke? – Die neue Rechtsprechung zu Markenrechtsverletzungen durch Modellbezeichnungen im Kleidungsbereich
von
Lisa Kammann

In der Modeindustrie werden oftmals Vornamen für die Bezeichnung von Bekleidungsmodellen benutzt. In den vergangenen Jahren hat das zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten geführt. Insbesondere aus den Marken „SAM“, „MO“ und „Isha“ wurden zahlreiche Unternehmen abgemahnt, die Kleidungsmodelle entweder unter solchen Bezeichnungen vertrieben oder sie jedenfalls in ihren Produktbeschreibungen verwendeten. Während die Instanzgerichte zunächst sehr großzügig zu Gunsten der Markeninhaber entschieden, hat sich die Spruchpraxis unter dem Einfluss des BGH in den letzten Jahren gewandelt und eine markenmäßige Benutzung und damit einer Rechtsverletzung seltener angenommen. Entscheidend für die Frage der markenmäßigen Benutzung ist dabei stets, ob der Verkehr den Vornamen als (Zweit)marke oder als bloße Modellbezeichnung wahrnimmt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Rechtsprechungsänderung sowie deren praktische Relevanz.

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Die Benutzung von (Luxus-) Marken durch Wiederverkäufer – Eine rechtliche Einordnung am Beispiel des Falles Chanel vs. What Goes Around Comes Around
von
Michael Wittlinger

In New York geht ein bereits seit 2018 anhängiger Rechtsstreit zwischen dem Luxusunternehmen Chanel und dem Wiederverkäufer What Goes Around Comes Around (WGACA) in die nächste Runde. Dabei geht es um typische Fragen, die auch hierzulande immer wieder in Auseinandersetzungen zwischen den Inhabern von (Luxus-) Marken und gewerblichen Wiederverkäufern aufkommen. Anlass genug für uns, die Grenzen des Zulässigen nach deutschem und europäischem Markenrecht zu beleuchten.

Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM

Ausgewiesene Exzellenz

Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.

IP ist unsere Leidenschaft

Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.

Konsequent in Ihrem Interesse

Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.