Grenzbeschlagnahmen sind für die effektive Bekämpfung von Produktfälschungen und rechtswidrigen Parallel-Importen ein für die meisten Rechteinhaber nahezu unverzichtbares und kostengünstiges Instrument. Durch Anträge bei den zuständigen Zollbehörden kann die Ein- und Ausfuhr von schutzrechtsverletzenden Waren bereits an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands verhindert und oftmals auch eine zollamtliche Vernichtung der Waren erreicht werden. Zudem dienen Beschlagnahme-verfahren der Beweissicherung. Sie können so die zivilgerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen vorbereiten oder flankieren.
Wir beraten und vertreten Rechteinhaber in allen Phasen des zollamtlichen Verfahrens beginnend mit der Einreichung, Verwaltung und jährlichen Verlängerung der Grenzbeschlagnahmeäntrage über die Schulung der Zollmitarbeiter zu den typischen Verletzungsfällen bis hin zur laufenden Vertretung in allen Beschlagnahme- oder sich anschließenden zivilgerichtlichen oder auch strafrechtlichen Verfahren.
Dabei verfügen wir über eingespielte Kontakte bei den zuständigen Zollbehörden in Deutschland, insbesondere im Hamburger Hafen und den internationalen Messestandorten Düsseldorf und Frankfurt am Main und können entsprechende Verfahren auch europaweit koordinieren.