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Kunterbuntes Markenrecht – Die Hürden bei der Eintragung von Farbmarken
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Ruven Appelkamp

Nicht nur Worte, Bilder und deren Kombination sind Zeichen, die potentiell als Marke eingetragen werden können. § 3 Abs. 1 MarkenG verweist darüber hinaus auf eine Vielzahl weiterer potenziell als Herkunftshinweis fungierende Zeichen, für die eine Eintragung als Marke in Betracht kommt, so etwa Klänge, dreidimensionale Gestaltungen und Farben. Letzteren widmet sich der nachfolgende Beitrag.

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Grundsatzentscheidung des LG Hamburg zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Data Scraping für das Training von KI-Modellen
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Michael Wittlinger

Künstliche Intelligenz ist zu Recht in aller Munde, verspricht sie doch, den gewohnten Alltag nachhaltig zu verändern. Damit stellt sie aber auch das Recht, das der technischen Entwicklung traditionell hinterherhinkt, vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts.

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Reform of the EU’s Court System
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Cathérine Elkemann

The European Union has implemented significant reforms to the Court of Justice of the European Union (CJEU). The changes, which took effect on September 1, 2024, are designed to improve the efficiency of the court system and increase transparency in its operations.

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Vorsicht ist besser als Nachsicht: Monopoly, Banksys ‚Flower Thrower‘ und die Frage der Bösgläubigkeit
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Anna-Carina Salger

Sogenannte Wiederholungsmarken, die häufig zu dem Zwecke angemeldet werden, die gesetzliche Verpflichtung zur ernsthaften Benutzung der Marke zu umgehen und somit weitere Benutzungsschonfristen für die neu angemeldeten Marken in Anspruch zu nehmen, mögen attraktiv erscheinen, um insbesondere Kosten zu reduzieren. Sie bergen jedoch – zumindest nach EU-Recht – auch das Risiko, dass ihre Anmeldung als bösgläubig eingestuft und die Marke in der Folge gegebenenfalls für nichtig erklärt wird. Der Rechtsbegriff der Bösgläubigkeit ist nicht gesetzlich definiert, sondern wird durch die jeweilige Rechtsprechung geprägt. Die „Monopoly“-Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hat insoweit relevante Grundsätze entwickelt und bietet wichtige strategische Wegweiser. Auch die jüngsten Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Bezug auf die Unionsmarken des berühmten Künstlers Banksy, welche eines seiner bekanntesten Kunstwerke, den ‚Flower Thrower‘ (dt. Blumenwerfer), wiedergeben, verdeutlichen, wie wichtig es ist, Markenanmeldungen auf eine durchdachte Strategie zu stützen. Im Folgenden werden wir diese Fälle näher beleuchten, um mögliche Risiken von Wiederholungsmarken zu veranschaulichen und anschließend Ratschläge für risikominimierende Strategien zu geben.