Urheberrecht

Der Schutz des geistigen Eigentums an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst steht für einen wichtigen Teil unserer anwaltlichen Praxis. Sie beginnt mit der Gestaltung oder Bewertung von Lizenzverträgen und anderen Vereinbarungen über die Schaffung oder Nutzung urheberrechtlicher Werke oder Leistungen, etwa in den Bereichen Computer-Software, angewandte Kunst, Musik, Unterhaltung und Spiele.

Gleiches Gewicht haben die strategische Beratung und die Prozessführung zur Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche. So haben wir zum Schutz der verschiedensten Möbelklassiker vor den auf den deutschen Markt drängenden Kopien erfolgreiche Verfahren in allen deutschen Instanzen und vor dem Europäischen Gerichtshof geführt. Ein anderes Beispiel aus unserer forensischen Praxis betrifft die europarechtliche Überprüfung der in verschiedenen Mitgliedstaaten erlassenen Vorschriften über die Zwangsabgabe, welche die Hersteller und Händler von Kopiergeräten, Druckern und anderen zur Vervielfältigung urheberrechtlicher Werke geeigneten Produkten zu entrichten haben.

Sehr häufig geht es um grenzüberschreitende Sachverhalte, die eine internationale Koordination erfordern und ein vertieftes Verständnis ausländischer Rechtsordnungen und neuer europarechtlicher Entwicklungen voraussetzen.

Prof. Dr. Henning Harte-Bavendamm lehrt Urheberrecht an der Universität Osnabrück

Harte-Bavendamm