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„Mit KI erstellt“? Die neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab August 2026
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Ab dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 Abs. 4 KI-VO – und sie trifft praktisch jeden, der generative KI beruflich für Bilder, Videos oder Texte einsetzt. Am 10. Juni 2026 hat die Europäische Kommission den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vorgelegt. Wir zeigen, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist, wie sie aussehen muss und welche Risiken ihr Fehlen birgt.

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OLG Bamberg, Endurteil vom 18. März 2026, Az. 3 UKl 5/25 e | Erstmals hat ein Oberlandesgericht entschieden, dass die Pflichten zu Empfehlungssystemen und Meldeverfahren nach dem Digital Services Act verbraucherschützend sind und von Verbraucherverbänden per Unterlassungsklage durchgesetzt werden können. Der Senat konturiert dabei unbestimmte Rechtsbegriffe zur Ausgestaltung der De-Personalisierungsoption und des formellen Notice-and-Action-Verfahrens. Wir fassen die Entscheidung zusammen und geben Hinweise für die Praxis.

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Schutzrechtshinweise: Die kommunikativen Fallstricke hinter ®, ™ und Ⓓ
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