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Die Novembermann-Entscheidung des BGH – Folgeprobleme bei der Geltendmachung des Abmahnkostenerstattungsanspruchs, insbesondere in Lieferketten
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Nach der Novembermann-Entscheidung des BGH sind die Gebühren für Abmahnungen auf Grundlage eines gemeinsamen Gesamtgegenstandswerts zu berechnen und auf die einzelnen Abmahnungen aufzuteilen, wenn die Abmahnungen miteinander derart in Zusammenhang stehen, dass von einer einheitlichen Angelegenheit auszugehen ist.

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Designrecht im Wandel: Die wichtigsten Neuerungen der EU-Reform und ihre Folgen
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Am 10. Oktober 2024 erfolgte der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess zur neuen EU-Designrechtsreform: der Europäische Rat hat die überarbeitete Richtlinie und Verordnung zum Designrecht formell angenommen. Diese umfassende Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die für Designer und Unternehmen von großer Bedeutung sind. Fluch und Segen zugleich? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Änderungen, insbesondere die Schutzerweiterungen aber auch Einschränkungen etwa durch die neue Reparaturklausel, und erläutern die Auswirkungen auf die Praxis.

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Die Novembermann-Entscheidung – gebührenrechtliche Grundlagen und Bedeutung für die Praxis
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Bei Abmahnungen gegenüber mehreren unterschiedlichen Verletzern desselben IP-Schutzrechts stellt sich die Frage, wie die Höhe der Abmahngebühren zu bemessen ist. Insoweit spielt die Novembermann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2019 eine wichtige Rolle. Denn während es zuvor gängige Praxis war, für jede Abmahnung Gebühren in voller Höhe zu berechnen, ist nach dieser Entscheidung häufig ein Gesamtgegenstandswert zu bilden, auf dessen Grundlage die Kosten für die Abmahnungen anteilig aufzuteilen sind.

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Kunterbuntes Markenrecht – Die Hürden bei der Eintragung von Farbmarken
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Ruven Appelkamp

Nicht nur Worte, Bilder und deren Kombination sind Zeichen, die potentiell als Marke eingetragen werden können. § 3 Abs. 1 MarkenG verweist darüber hinaus auf eine Vielzahl weiterer potenziell als Herkunftshinweis fungierende Zeichen, für die eine Eintragung als Marke in Betracht kommt, so etwa Klänge, dreidimensionale Gestaltungen und Farben. Letzteren widmet sich der nachfolgende Beitrag.