Legal 500 Germany zeichnet HARTE-BAVENDAMM-Partner Dr. Michael Goldmann als Intellectual Property Lawyer of the Year aus
.jpg)
Michael Goldmann berät multinationale Konzerne sowie mittelständische Unternehmen aus verschiedensten Branchen – darunter Mode, Luxusgüter, Logistik, Kommunikation sowie die Lebensmittel- und Getränkeindustrie – in Fragen des Marken- und Designrechts, des Lauterkeitsrechts und des Urheberrechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind komplexe grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten. Er zählt zu den führenden IP-Anwälten in Deutschland und ist regelmäßig in wegweisende Verfahren und hochkarätige Mandate eingebunden.
Darüber hinaus engagiert sich Michael Goldmann in seinen wissenschaftlichen Publikationen aktiv und mit großer Leidenschaft für die Rechtsentwicklung und den wissenschaftlichen Diskurs. Er ist Autor eines führenden Standardwerks zum Recht der Unternehmenskennzeichen, das 2023 in fünfter Auflage erschienen ist, sowie Mitherausgeber eines Kommentars zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Besonders am Herzen liegt ihm zudem die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen – er gibt sein Wissen und seine Erfahrung weiter, um die nächste Generation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu fördern.
Die Legal 500 Germany Awards würdigen herausragende Anwälte, Kanzleien und Unternehmensrechtsabteilungen, die in Deutschland durch besondere fachliche Exzellenz, innovative Beratung und ihren Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtsbranche überzeugen. Die Auszeichnung unterstreicht die Stellung von HARTE-BAVENDAMM als eine der führenden Kanzleien im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Preisträger der Legal 500 Germany Awards werden auf Basis gründlicher und unabhängiger Recherchen ermittelt, die Legal 500 jährlich für seinen Leitfaden The Legal 500 Germany durchführt. Der Auswahlprozess wird von der The Legal 500 Germany Chefredakteurin Anna Bauböck sowie den Co-Redakteurinnen Kathrin Zuser und Clara Mozes geleitet. Die Preisverleihung findet jedes Jahr im Februar in Frankfurt am Main statt.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Eine Marke zählt zu den wertvollsten Vermögensgütern eines Unternehmens. Sie steht für Qualität, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen bei den Kunden. Darüber hinaus ermöglicht eine Marke eine deutliche Abgrenzung vom Wettbewerb und stärkt die Markenpräsenz nachhaltig. Diese und viele weitere Vorteile sprechen dafür, ein Zeichen als Marke frühzeitig schützen zu lassen.
Die Vollstreckbarkeit von Kostenentscheidungen des EUIPO ist ein Thema, welches in der markenrechtlichen Praxis häufig eine Nebenrolle spielt. Dabei stellen nach Art. 110 UMV und Art. 71 der UGMV, jede Entscheidung des Amtes, die Kosten festsetzt, in allen EU-Mitgliedstaaten einen unmittelbar vollstreckbaren Titel dar.
Zum Urteil des Hanseatischen OLG vom 10. Dezember 2025 (Az. 5 U 104/24). Wir fassen die umfangreiche Entscheidung für Sie zusammen, ordnen sie ein und geben einen Ausblick auf das weitere Verfahren.
Fast auf den Tag genau ein Jahr nach Erhebung ihrer Klage gegen OpenAI hat die GEMA vor dem LG München I einen großen Erfolg gegen das US-amerikanische KI-Unternehmen erzielt: Das Gericht verurteilte OpenAI zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.







