Die anwaltliche Beratung rund um Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegt aufgrund der sich ändernden medizinischen, ökonomischen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen stetem Wandel. In diesem hochkomplexen Bereich beraten wir rechtsgebietsübergreifend nicht nur im klassischen Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht, sondern ebenso umfassend im Medizinprodukterecht, im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Lizenz- und Vertriebsrecht.
Zu unseren Mandanten zählen neben internationalen und mittelständischen Pharmaunternehmen auch Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten, Kosmetika und diätetischen Lebensmitteln. Unsere Beratung beginnt bei Freigabe- und Compliance-Programmen zur Konzeption, Entwicklung und Prüfung von Werbemitteln. Sie setzt sich mit der Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern und Verbänden fort, sofern keine einvernehmlichen Lösungen erzielbar sind.