Musterschutz nach Ihrem Geschmack. Wir sind Ihre Experten im Designrecht.
Designrecht
Wir helfen Ihnen, Ihre kreative Leistung effizient und zielsicher zu schützen. National und grenzüberschreitend.
Wir beraten Sie zur Schutzfähigkeit Ihrer Designs und entwickeln die passgenaue Schutzstrategie.
Je besser das Design, desto größer ist die Gefahr der Kopie oder der Nachahmung. Mit Grenzbeschlagnahmeanträgen kann dem Vertrieb von Verletzungsprodukten vorgebeugt werden. Kommt das Plagiat dennoch auf den Markt, ist schnelles Handeln oft entscheidend, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Wir bereiten schnell und effizient einstweilige Verfügungsanträge vor und unterstützen Sie bei der Vollstreckung.
Nicht jede Leistung ist schutzfähig. Wir verteidigen Sie engagiert gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
Die Vollstreckbarkeit von Kostenentscheidungen des EUIPO ist ein Thema, welches in der markenrechtlichen Praxis häufig eine Nebenrolle spielt. Dabei stellen nach Art. 110 UMV und Art. 71 der UGMV, jede Entscheidung des Amtes, die Kosten festsetzt, in allen EU-Mitgliedstaaten einen unmittelbar vollstreckbaren Titel dar.
Design ist längst mehr als nur schöne Optik. Ein gut gestaltetes Design löst Emotionen aus, kommuniziert Werte und sorgt für Wiedererkennung. Im Idealfall kann es eine Marke definieren und dadurch ihren Erfolg wesentlich beeinflussen. In der heutigen Wettbewerbslandschaft ist ein effektiver Designrechtsschutz deshalb unverzichtbar. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir den Anmeldeprozess beim EUIPO und zeigen Ihnen, worauf Sie bei Ihrer Designanmeldung besonders achten sollten.
Wie nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung schon zu erwarten war, hat der Gerichtshof dem Urheberrechtsschutz für die bekannten Sandalen eine Absage erteilt. Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich: Es kommt bei Werken der angewandten Kunst auf die künstlerische Ausschöpfung des verbleibenden Gestaltungsspielraums an, wobei eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe von Werken der angewandten Kunst gefordert wird.
The new European Design Regulation (“EUDR”) (the Amending Regulation on Community designs no. 2024/2822) will be applicable as of 1 May 2025. The reform not only introduces new terminology but will also change renewal periods and fees and introduce a new grace period for late renewals.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Das Designrecht ist unsere Kernkompetenz.
Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihre geschäftlichen Spielräume und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.













