Neben Marken und Patenten gewinnen Designs immer größere Bedeutung. In einer Zeit rasanten technischen Fortschritts können Designs mehr denn je zu einem für den Verbraucher maßgeblichen Auswahlkriterium werden.
Das Designrecht umfasst dabei neben dem Recht an eingetragenen Designs nach dem deutschen Designgesetz sowie nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung im weiteren Sinne auch den wettbewerbsrechtlichen Schutz vor Nachahmungen und den urheberrechtlichen Schutz angewandter Kunst. In all diesen Bereichen verfügen wir über herausragende Expertise, die wir in langjähriger Tätigkeit in den Bereichen Fast Moving Consumer Goods, Mode und Möbel aufgebaut haben, um nur einige wesentliche zu nennen.
Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Prozessvertretung und der außergerichtlichen Vertretung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten aber auch bei der Anmeldung und Verwaltung von Designs.