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Neue EuG-Entscheidung zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung
von
Caroline Trenner

Markeninhaber werden in streitigen Auseinandersetzungen vor den Markenämtern oder Gerichten regelmäßig mit der Frage der rechtserhaltenden Benutzung konfrontiert. Nach Ablauf der 5-jährigen Benutzungsschonfrist können nicht benutzte Marken auf Antrag für verfallen und folglich aus dem Register gelöscht, oder im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Denn im Grundsatz gilt: Wer eine Marke eintragen lässt, muss sie auch für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzen. Umso wichtiger ist es, dass Markeninhaber, deren Marke sich außerhalb der Benutzungsschonfrist befindet, die ernsthafte Benutzung ihrer Marke nachweisen können.

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Ein Blick hinter die Kulissen der HARTE-BAVENDAMM Academy
von
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Heute möchten wir Euch einmal abseits des Juristischen mitnehmen und Euch die „HB Academy“ – unser kanzleiinternes Schulungsprogramm – näher vorstellen. Neben der Schulung des juristischen Fachwissens stehen dabei ganz bewusst auch „soft skills“ und die Persönlichkeitsentwicklung unseres anwaltlichen Nachwuchs im Fokus. In der letzten Woche hatten wir Carmen Schön bei uns zu Gast, die unseren Anwält:innen in einem halbtätigen Workshop spannende Impulse zum Thema Körpersprache, Stimme und dem perfekten Auftreten beim Pitch gegeben hat.

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Modellbezeichnung oder Marke? – Die neue Rechtsprechung zu Markenrechtsverletzungen durch Modellbezeichnungen im Kleidungsbereich
von
Lisa Kammann

In der Modeindustrie werden oftmals Vornamen für die Bezeichnung von Bekleidungsmodellen benutzt. In den vergangenen Jahren hat das zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten geführt. Insbesondere aus den Marken „SAM“, „MO“ und „Isha“ wurden zahlreiche Unternehmen abgemahnt, die Kleidungsmodelle entweder unter solchen Bezeichnungen vertrieben oder sie jedenfalls in ihren Produktbeschreibungen verwendeten. Während die Instanzgerichte zunächst sehr großzügig zu Gunsten der Markeninhaber entschieden, hat sich die Spruchpraxis unter dem Einfluss des BGH in den letzten Jahren gewandelt und eine markenmäßige Benutzung und damit einer Rechtsverletzung seltener angenommen. Entscheidend für die Frage der markenmäßigen Benutzung ist dabei stets, ob der Verkehr den Vornamen als (Zweit)marke oder als bloße Modellbezeichnung wahrnimmt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Rechtsprechungsänderung sowie deren praktische Relevanz.

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Final Countdown: Die Regulierung von Online-Plattformen durch den Digital Services Act und den Digital Markets Act
von
Anna-Carina Salger

Ab dem 17. Februar 2024 erlangt er nun vollständige Geltung: der Digital Services Act. Gemeinsam mit dem bereits seit Mai 2023 geltenden Digital Markets Act (DMA) bildet er ein Reformpaket der Europäischen Kommission zur Regulierung digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt. Im Vordergrund des Pakets steht eine strengere Regulierung digitaler Dienste innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel, für mehr Rechtssicherheit und Transparenz auf den digitalen Märkten zu sorgen, Verbraucher besser zu schützen und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt zu fördern. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des DSA und des DMA und diskutieren deren Auswirkungen insbesondere auf Online-Plattformen.