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Neue EuG-Entscheidung zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung
von
Caroline Trenner

Markeninhaber werden in streitigen Auseinandersetzungen vor den Markenämtern oder Gerichten regelmäßig mit der Frage der rechtserhaltenden Benutzung konfrontiert. Nach Ablauf der 5-jährigen Benutzungsschonfrist können nicht benutzte Marken auf Antrag für verfallen und folglich aus dem Register gelöscht, oder im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Denn im Grundsatz gilt: Wer eine Marke eintragen lässt, muss sie auch für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzen. Umso wichtiger ist es, dass Markeninhaber, deren Marke sich außerhalb der Benutzungsschonfrist befindet, die ernsthafte Benutzung ihrer Marke nachweisen können.

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Das Super-Sportjahr 2024 – auf die Plätze, fertig, „ambush“!
von
Ruven Appelkamp

Das Jahr 2024 bietet nicht nur einen zusätzlichen Tag im Februar, sondern vor allem eins: Sport, Sport und noch mehr Sport. Mit der Handball- sowie der Fußball-Europameisterschaft der Herren finden dieses Jahr gleich zwei sportliche Mega-Events in Deutschland statt. Dazu kommt etwa die Handball-Europameisterschaft der Frauen, die unter anderem bei unseren Nachbarn in der Schweiz und in Österreich stattfindet, und natürlich die Olympischen Sommerspiele in Paris. Wie immer stehen zahlreiche Unternehmen in den Startlöchern, um von der Sogwirkung, die von derartigen Großveranstaltungen ausgeht, zu profitieren. Anlass genug für uns zu beleuchten, was Sie bei eventbezogenen Werbemaßnahmen beachten müssen und welche Hürden es beim sogenannten „Ambush“-Marketing zu nehmen gilt. Wir danken an dieser Stelle Frida Felixmüller, Referendarin in der Anwaltsstation, für Ihre großartige Unterstützung zu diesem Beitrag!

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Modellbezeichnung oder Marke? – Die neue Rechtsprechung zu Markenrechtsverletzungen durch Modellbezeichnungen im Kleidungsbereich
von
Lisa Kammann

In der Modeindustrie werden oftmals Vornamen für die Bezeichnung von Bekleidungsmodellen benutzt. In den vergangenen Jahren hat das zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten geführt. Insbesondere aus den Marken „SAM“, „MO“ und „Isha“ wurden zahlreiche Unternehmen abgemahnt, die Kleidungsmodelle entweder unter solchen Bezeichnungen vertrieben oder sie jedenfalls in ihren Produktbeschreibungen verwendeten. Während die Instanzgerichte zunächst sehr großzügig zu Gunsten der Markeninhaber entschieden, hat sich die Spruchpraxis unter dem Einfluss des BGH in den letzten Jahren gewandelt und eine markenmäßige Benutzung und damit einer Rechtsverletzung seltener angenommen. Entscheidend für die Frage der markenmäßigen Benutzung ist dabei stets, ob der Verkehr den Vornamen als (Zweit)marke oder als bloße Modellbezeichnung wahrnimmt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Rechtsprechungsänderung sowie deren praktische Relevanz.

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Final Countdown: Die Regulierung von Online-Plattformen durch den Digital Services Act und den Digital Markets Act
von
Anna-Carina Salger

Ab dem 17. Februar 2024 erlangt er nun vollständige Geltung: der Digital Services Act. Gemeinsam mit dem bereits seit Mai 2023 geltenden Digital Markets Act (DMA) bildet er ein Reformpaket der Europäischen Kommission zur Regulierung digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt. Im Vordergrund des Pakets steht eine strengere Regulierung digitaler Dienste innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel, für mehr Rechtssicherheit und Transparenz auf den digitalen Märkten zu sorgen, Verbraucher besser zu schützen und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt zu fördern. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des DSA und des DMA und diskutieren deren Auswirkungen insbesondere auf Online-Plattformen.