HARTE-BAVENDAMM Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg unter PR 906
Eingetragene Partner: Prof. Dr. Henning Harte-Bavendamm, Dr. Andrea Jaeger-Lenz, Dr. Michael Goldmann, Dr. Karolina Schöler, Dr. Arne Lambrecht, Dr. Malte Lieckfeld.
USt-ID: DE259236445
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Valentinskamp 88
20355 Hamburg
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Fax: +40 (0)40 357441 41
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Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Diese und weitere berufsrechtliche Vorschriften finden Sie unter www.brak.de/seiten/06.php.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der Streitschlichtung bei der zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 u. Abs. 5 BRAO oder der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer; nähere Informationen bei der genannten regionalen Rechtsanwaltskammer.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbelegung bereit.
In Deutschland ist als Verbraucherschlichtungsstelle nach § 36 VSBG für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin (www.s-d-r.org) zuständig.
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
Besteht bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Gemäß den Besonderen Bedingungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten (i) im Zusammenhang mit Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und (ii) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Verträge mit unseren Mandanten unterliegen grundsätzlich dem Recht des Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen der Reglungen des internationalen Privatrechts). Gerichtsstand für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit solchen Verträgen ist grundsätzlich Hamburg.
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