Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Als Alternative zu registrierten Schutzrechten wie Patenten bieten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oft einen praktischen wirkungsvollen Schutz des betrieblichen Know-hows. In einigen Bereichen lässt sich ein wirksamer Schutz überhaupt nur mit Mitteln des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimissen bewirken.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Schutzes von technischen und nicht-technischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dies betrifft sowohl die zivilrechtliche Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen als auch die strafrechtliche Begleitung solcher Verfahren. Darüber hinaus verteidigen wir Mandanten gegen Verletzungsvorwürfe.

Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist von besonderer Komplexität, da das geschützte Geheimnis oft keine feste Kontur hat.

Gerade im Falle technischer Betriebsgeheimnisse kommt es deshalb entscheidend auf die Verknüpfung von technischem Verständnis und juristischer Expertise an. Diese Verknüpfung können wir unseren Mandanten in besonderem Maße zur Verfügung stellen, wobei wir in Fällen sehr komplexer Technologie mit externen Sachverständigen und Patentanwälten kooperieren.

Auch im Bereich des Betriebsgeheimnisschutzes sind wir intensiv mit Publikationen an der Entwicklung des Rechts beteiligt, so beispielsweise mit der Kommentierung der Vorschriften zum Betriebsgeheimnisschutz in einem der führenden Gesetzeskommentare zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Harte-Bavendamm