Als Alternative zum gerichtlichen Instanzenweg haben Schiedsverfahren auch auf dem Feld der gewerblichen Schutzrechte an Bedeutung gewonnen. Sie bieten sich beispielsweise dann an, wenn der Wahrung der Vertraulichkeit besonderes Gewicht zukommt; dies kann unter anderem auf die Auslegung langfristiger Lizenz- oder Forschungs- und Entwicklungsverträge zutreffen, ebenso in Fällen der (vermuteten) Patentverletzung oder des Geheimnismissbrauchs gelten.
Der Konfliktlösung mit den flexibleren Mitteln des Schiedsverfahrens, möglicherweise kombiniert mit vor- oder zwischengeschalteter Mediation, ist auch in Betracht zu ziehen, wenn es um komplexe Sachverhalte geht, die die Rechtsordnungen mehrerer Ländern berühren.
Seniorpartner Prof. Dr. Harte-Bavendamm verfügt über langjährige Erfahrung als Schiedsrichter, Obmann oder Parteivertreter. Dies gilt für institutionelle wie für Ad-Hoc-Schiedsverfahren und betrifft die unterschiedlichsten Sektoren und.
Rechtsgebiete. Partnerin Dr. Andrea Jaeger-Lenz ist seit vielen Jahren als Schiedsrichterin für das von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum eingerichtete Verfahren zur Klärung von Domain-Streitigkeiten tätig.