IT-Recht

Wir begleiten unsere Mandanten in komplexen Software-Projekten und beraten sie von den ersten Vertragsentwürfen bis zu etwaigen streitigen Auseinandersetzungen mit ihren Vertragspartnern. Der Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Softwareerstellungs-, Lizenz- und Wartungsverträgen sowie in der Beratung zu Escrow Agreements, Non-Disclosure-Agreements und Service-Level-Agreements.

Wir behalten datenschutzrechtliche Aspekte und Entwicklungen ebenso im Blick wie das Thema der IT-Sicherheit und die relevanten Gesetzesänderungen in diesen Bereichen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in Fragen des E-Commerce und Online-Marketing und gestalten oder prüfen Ihre AGB. Dabei gehören namhafte Unternehmen ebenso zu unseren Mandanten wie junge Start-ups.

Harte-Bavendamm