Anwaltskanzlei für IP-Streitigkeiten

Streitige Verfahren (Litigation)

Wir sind spezialisiert auf die konsequente und energische Prozessvertretung in allen Rechtsgebieten, die wir mit Leidenschaft betreuen.

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Ob im UWG oder im Marken-, Design- und Urheberrecht, ob im Geheimnisschutz oder im Vertriebsrecht: Streitige Verfahren sind unsere Kernkompetenz. Vor Gericht kämpfen wir als erfahrene Prozessexperten leidenschaftlich und entschlossen für die Durchsetzung und die Verteidigung Ihrer Interessen.

Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.

Alternative Streitbeilegung

Wir sind Experten für Alternative Streitbeilegung von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bis hin zu Schiedsverfahren.

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Manchmal ist es klüger, einen Konflikt frühzeitig außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont.

Henning Harte-Bavendamm verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung in Schiedsverfahren, sowohl als Parteivertreter wie als Schiedsrichter.

Zum Thema: Aus unserem IP-Blog

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Modellbezeichnung oder Marke? – Die neue Rechtsprechung zu Markenrechtsverletzungen durch Modellbezeichnungen im Kleidungsbereich
von
Lisa Kammann

In der Modeindustrie werden oftmals Vornamen für die Bezeichnung von Bekleidungsmodellen benutzt. In den vergangenen Jahren hat das zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten geführt. Insbesondere aus den Marken „SAM“, „MO“ und „Isha“ wurden zahlreiche Unternehmen abgemahnt, die Kleidungsmodelle entweder unter solchen Bezeichnungen vertrieben oder sie jedenfalls in ihren Produktbeschreibungen verwendeten. Während die Instanzgerichte zunächst sehr großzügig zu Gunsten der Markeninhaber entschieden, hat sich die Spruchpraxis unter dem Einfluss des BGH in den letzten Jahren gewandelt und eine markenmäßige Benutzung und damit einer Rechtsverletzung seltener angenommen. Entscheidend für die Frage der markenmäßigen Benutzung ist dabei stets, ob der Verkehr den Vornamen als (Zweit)marke oder als bloße Modellbezeichnung wahrnimmt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Rechtsprechungsänderung sowie deren praktische Relevanz.

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Final Countdown: Die Regulierung von Online-Plattformen durch den Digital Services Act und den Digital Markets Act
von
Anna-Carina Salger

Ab dem 17. Februar 2024 erlangt er nun vollständige Geltung: der Digital Services Act. Gemeinsam mit dem bereits seit Mai 2023 geltenden Digital Markets Act (DMA) bildet er ein Reformpaket der Europäischen Kommission zur Regulierung digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt. Im Vordergrund des Pakets steht eine strengere Regulierung digitaler Dienste innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel, für mehr Rechtssicherheit und Transparenz auf den digitalen Märkten zu sorgen, Verbraucher besser zu schützen und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt zu fördern. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des DSA und des DMA und diskutieren deren Auswirkungen insbesondere auf Online-Plattformen.

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Glück oder LieBee – Kein Ideenschutz für die Verwendung eines Emotionsschlagworts als Produktnamen
von
Janna Thomsen

Der Streit zwischen der „Glück“-Konfitüre und dem „LieBee“-Honig hat es in dritter Instanz nun bis zum BGH geschafft. Seit 2019 streiten ihre Hersteller darum, ob die „LieBee“-Honiggläser eine unlautere Nachahmung der „Glück“-Marmeladengläser sind. Das LG und das OLG Hamburg hatten dies in den Vorinstanzen jeweils bejaht. Die Urteilsbegründung des OLG Hamburg trägt nicht, urteilte nun der BGH (Urt. v. 7. Dezember 2023, Az. I ZR 126/22). Das bloße Konzept, ein „Emotionsschlagwort“ als Produktnamen zu verwenden, könne die wettbewerbliche Eigenart nicht begründen. Die Übernahme dieses Konzepts sei auch nicht geeignet, zu einer Nachahmung und Herkunftstäuschung zu führen. Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende. Das OLG Hamburg muss nun – unter Berücksichtigung der Hinweise des BGH – erneut entscheiden.

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Die Benutzung von (Luxus-) Marken durch Wiederverkäufer – Eine rechtliche Einordnung am Beispiel des Falles Chanel vs. What Goes Around Comes Around
von
Michael Wittlinger

In New York geht ein bereits seit 2018 anhängiger Rechtsstreit zwischen dem Luxusunternehmen Chanel und dem Wiederverkäufer What Goes Around Comes Around (WGACA) in die nächste Runde. Dabei geht es um typische Fragen, die auch hierzulande immer wieder in Auseinandersetzungen zwischen den Inhabern von (Luxus-) Marken und gewerblichen Wiederverkäufern aufkommen. Anlass genug für uns, die Grenzen des Zulässigen nach deutschem und europäischem Markenrecht zu beleuchten.

Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM

Ausgewiesene Exzellenz

Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.

IP ist unsere Leidenschaft

Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.

Konsequent in Ihrem Interesse

Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.

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